Richt- und Grenzwerte

Gemäss Strahlenschutzverdnung vom 22.6.1994 gelten folgende Richt- und Grenzwerte:

400 Bq/m3 Richtwert für Radon in Wohnräumen
1000 Bq/m3 Grenzwert für Radon in Wohnräumen
3000 Bq/m3 Grenzwert für Radon am Arbeitsplatz

Bei Überschreiten des Grenzwertes besteht eine Pflicht zur Sanierung des Gebäudes, bei Überschreiten des Richtwertes soll im Fall eines Umbaues eine Senkung der Radonkonzentration angestrebt werden. Neubauten - besonders in Radongefährdungsgebieten - müssen so erstellt werden, dass keine Richtwertüberschreitung erfolgt.